Der Energieverbrauch von Beleuchtung innerhalb eines Gebäudes macht nur einen kleinen Bruchteil des Gesamtenergieverbrauchs aus, häufig weniger als 3 %. Trotzdem prüfen wir Maßnahmen, um auch hier Einsparungen erzielen zu können – jede eingesparte kWh zählt!
Bereiche, in denen ausreichend Tageslicht vorhanden ist, sollten tagsüber in der Regel nicht beleuchtet sein. Nachts bieten Bewegungsmelder kein weiteres Einsparpotential, da von 20 bis 8 Uhr (im Winter bis 6.30 Uhr) ausschließlich Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet ist. In dieser Zeit ist eine weitere Reduzierung nicht möglich.
Innenliegende Flure und Gänge könnten mit Bewegungsmeldern sicherlich energiesparsamer betrieben werden, In welchen Bereichen eine Nachrüstung im Vergleich zum eingesparten Strom wirtschaftlich sinnvoll ist, wird sukzessive geprüft.
Die Installation ist oft sehr aufwändig: In älteren Gebäuden fehlt es häufig an der Infrastruktur, in vielen Bereichen müssten zunächst Verkabelungen erneuert oder nachinstalliert werden. Bei allen Maßnahmen müssen ungünstige Einbauorte, der Brandschutz sowie Abstimmungen mit den Eigentümern der Gebäude berücksichtigt werden, die von dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW nur angemietet sind.